Technische Aufbereitung von Messbilddaten

Messbilddaten und Konvertierungen

In Verkehrsverfahren liegen Messbilddateien häufig nur im originären Herstellerformat vor. Dann geht es um Entschlüsselung, Export, Konvertierung in gebräuchliche Bildformate und die nachvollziehbare Dokumentation der Ausgangsdaten.

Die Leistung richtet sich vor allem an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Bußgeldbehörden, Rechtsanwälte und andere Stellen, denen Messbilddateien im Originalformat überlassen werden. Ziel ist die Konvertierung in ein gebräuchliches Bildformat, das auf üblichen Rechnern lesbar bleibt und für die weitere Bearbeitung nachvollziehbar bereitgestellt werden kann.

Sie ersetzt kein Gutachten, kann aber eine Voraussetzung für die spätere sachverständige Bearbeitung sein. Die technische Konvertierung bleibt von der späteren inhaltlichen Bewertung des Bildmaterials getrennt.

Messbilder · Funktion der Aufbereitung

Wozu der Schritt dient

Die technische Aufbereitung von Messbilddaten ist ein vorgelagerter Arbeitsschritt. Ziel ist, aus proprietären oder verschlüsselten Ausgangsdateien eine nachvollziehbare, möglichst verlustarme Grundlage für Sichtung, Vergleich oder weitere gutachterliche Bearbeitung zu schaffen. Das ist besonders dann relevant, wenn Ausdrucke, Bildschirmfotos oder unklare Exporte den eigentlichen Datenbestand nur unzureichend wiedergeben.

Dabei handelt es sich um einen technischen, nicht um einen beweiswürdigenden Schritt. Er stellt Material bereit, beantwortet aber nicht die Identitätsfrage und ersetzt weder die Prüfung der Bildeignung noch die spätere gutachterliche Bewertung.

Die Konvertierung ist eine eigenständige technische Dienstleistung. Sie dient der Aufbereitung, Zuordnung und geordneten Bereitstellung des Ausgangsmaterials. Eine messtechnische Begutachtung des Messsystems ist damit nicht verbunden.

Leistungsumfang sind insbesondere die Aufbereitung verfahrensbezogen überlassener Datensätze mit geeigneter Auswertungssoftware, die Umwandlung proprietärer, signierter oder verschlüsselter Ausgangsdateien in gebräuchliche Bildformate, die nachvollziehbare Trennung zwischen Ausgangsdatei, exportierter Arbeitskopie und späteren Bearbeitungsständen sowie die Prüfung, ob Bild-, Schlüssel-, Token- oder Begleitdateien erforderlich sind, um den Datensatz sachgerecht zu öffnen oder zuzuordnen.

Hinzu kommen – soweit das konkrete System mehrere Bildquellen erzeugt – die Zuordnung von Messbild, Zusatzfoto, Funkfoto oder weiteren Bildbestandteilen sowie auf Wunsch eine zurückhaltende technische Aufbereitung, etwa durch Nachbelichtung, Tonwertanpassung oder Vergrößerung zur besseren Aufbereitung. Bereits an dieser Stelle kann vorgeprüft werden, ob der Datensatz zunächst nur technisch gesichtet oder bereits als Grundlage einer späteren Begutachtung genutzt werden kann.

Technische Bearbeitung dient damit der Aufbereitung und geordneten Weitergabe des Materials. Sie ersetzt weder die Beweiswürdigung noch ein gesondertes anthropologisches Gutachten. Die klare Trennung zwischen technischer Konvertierung, vorgelagerter Materialprüfung und eigentlich gutachterlicher Bewertung bleibt deshalb durchgehend erhalten.

Die Konvertierung ist dabei eine eigene Dienstleistung. Sie richtet sich vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden oder andere Verfahrensbeteiligte, denen Messbilddateien nur im proprietären Originalformat vorliegen und die ein auf üblichen Rechnern lesbares Bildformat benötigen.

Messbilder · Verfahrensweg

Typischer Ablauf

Am Anfang steht die Frage, welches Originalformat vorliegt und mit welchem Viewer oder welcher Herstellerumgebung die Daten lesbar gemacht werden können. Danach folgen Entschlüsselung oder Export, Prüfung der technischen Qualität und Bereitstellung in einem für die weitere Bearbeitung geeigneten Format. Dabei ist nachvollziehbar zu dokumentieren, welche Datei die Grundlage war und welche Schritte vorgenommen wurden.

Gerade in Verkehrsverfahren kann diese klare Trennung zwischen Ausgangsdatei, Export und späterer Begutachtung entscheidend sein.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren kann daneben auch die Frage des Zugangs zu Rohmessdaten oder sonstigen gerätebezogenen Unterlagen verfahrensrelevant werden. Die technische Aufbereitung ersetzt keine rechtliche Bewertung, kann aber Teil einer sachgerechten Prüfung der vorhandenen Messunterlagen sein; dies gilt insbesondere in Konstellationen, in denen der Zugang zu nicht bei der Akte befindlichen Informationen im Lichte des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18) diskutiert wird.

Messbilder · Technische Hinweise

Hinweise

In der Praxis spielen unter anderem Systeme und Datenbestände von ESO, Gatso, Jenoptik, Leivtec, Vitronic, VDS und weiteren gängigen Formaten eine Rolle. Entscheidend ist weniger der Herstellername als die Frage, ob die Originaldaten oder zumindest ein qualitätsnaher Export tatsächlich vorliegen. Wo nur Ausdrucke oder unsichere Bildschirmkopien überlassen werden, muss früh benannt werden, dass damit bereits ein Qualitätsverlust verbunden sein kann.

Für die technische Aufbereitung sind vor allem einige typische Systemumfelder relevant. Im ESO-Bereich ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um ES 3.0 oder ES 8.0 handelt; bei ES 8.0 wird für die praktische Sichtung regelmäßig zusätzlich das zugehörige JPEG benötigt, während bei ES 3.0 stärker der originäre Falldatensatz im Vordergrund steht. Im Umfeld von XV3 / Leivtec richtet sich die Bearbeitung danach, welche Falldateien, Viewer- oder Exportkomponenten tatsächlich überlassen wurden. Bei SBF- und BIF-Dateien aus dem Bereich Jenoptik / Robot sind signierte Vorfallsdateien, BIF-Bilddaten und die zugehörige Auswertungssoftware maßgeblich. TUFF-Dateien aus dem Bereich Vitronic / PoliScan können zusätzlich von Viewer-, Token- oder Passwortstrukturen abhängen. Im Umfeld von TIC / SDI bei VDS- oder Gatso-Systemen kommt es besonders auf Gerätegeneration und Begleitdateien an; ohne diesen Kontext ist oft nur eine eingeschränkte Aufbereitung möglich.

Für die Praxis folgt daraus vor allem, dass ES 3.0 und ES 8.0 nicht vermischt werden sollten, dass bei ES 8.0 das zugehörige JPEG regelmäßig mit angefordert werden muss und dass Begleitdateien häufig ebenso wichtig sind wie die eigentliche Bilddatei. Ob ein Datensatz geöffnet und sinnvoll zugeordnet werden kann, hängt oft nicht nur von der Dateiendung, sondern auch von Viewer-, Token-, Schlüssel- oder Zusatzdateien ab. Ebenso wichtig ist die saubere Trennung zwischen Originaldatei, Export und Arbeitskopie, weil nur so die spätere Nachvollziehbarkeit gewahrt bleibt.

Typische Fälle sind signierte Originaldaten, die nicht als gewöhnliche Bilddatei vorliegen, mehrere Bildquellen wie Messbild, Zusatzfoto und Funkfoto, softwaregebundene Exporte in gebräuchliche Bildformate und die Konvertierung als bloße Vorstufe zu einer späteren anthropologischen Prüfung. Relevant bleiben dabei stets Gerätetyp, Softwarestand und der tatsächlich überlassene Datenträger; technische Aufbereitung und spätere Begutachtung bleiben getrennte Schritte.

Messbilder · Anwendungsbezug

Praxisbezug bei Messbilddateien

In Bußgeldverfahren liegen Messbilder je nach System nicht als gewöhnliche Bilddatei vor, sondern als signierte, verschlüsselte oder proprietär strukturierte Ausgangsdatei. Teilweise werden Bild- und Messdaten gemeinsam gespeichert; teilweise existieren getrennte Mess- und Zusatzfotos, die erst im Rahmen der Auswertung korrekt zugeordnet werden müssen. Für die Verfahrenspraxis ist deshalb wichtig, zwischen originärer Messdatei, softwareseitigem Export und späterer Arbeitskopie sauber zu unterscheiden. Die technische Aufbereitung dient der Aufbereitung und nachvollziehbaren Weitergabe des Materials, nicht der nachträglichen Veränderung des Beweismittels.

Gegenstand dieser Leistung ist die technische Aufbereitung und geordnete Bereitstellung von Messbilddaten. Wird zusätzlich eine inhaltliche Prüfung des Bildmaterials gewünscht, bleibt diese Beauftragung eigenständig und methodisch von der technischen Aufbereitung getrennt. Gerade diese Trennung ist wichtig, damit die technische Aufbereitung nicht fälschlich als bereits abgeschlossene gutachterliche Bewertung erscheint.

Umgang mit Daten

Übermittelte Beweismittel und Ausgangsdaten werden ausschließlich verfahrensbezogen verarbeitet. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung, auch in anonymisierter Form, erfolgt nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage oder ausdrücklichen Auftrag.

Grenzen

Eine Konvertierung verbessert nicht automatisch die spätere Aussagekraft. Wenn das Ausgangsmaterial selbst schwach ist, bleibt es schwach. Ebenso ersetzt die technische Aufbereitung weder die Prüfung der Bildeignung noch das eigentliche Vergleichsgutachten. Die technische Konvertierung dient der sauberen Vorbereitung und Dokumentation des Materials.

Sie verbessert die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit und erleichtert die weitere Arbeit mit dem Material. Eine inhaltliche Aufwertung ungeeigneter Daten ist damit nicht verbunden; aus technisch oder sachlich begrenztem Material wird dadurch keine tragfähige Beurteilungsgrundlage.

Messbilder · Auftragsklärung

Erstanfrage

Für eine erste technische Einschätzung genügen in der Regel das Messsystem oder Dateiformat, das Verfahren und das Ziel der technischen Aufbereitung. Hilfreich ist außerdem der Hinweis, ob zunächst nur eine Aufbereitung benötigt wird, ob eine Vorprüfung gewünscht ist oder ob die Aufbereitung bereits einer späteren Begutachtung dienen soll. Auch eine knappe Angabe dessen, was noch nicht vorliegt, reicht oft aus, um den sinnvollen nächsten technischen Schritt einzugrenzen.

  • Originaldateien und Begleitdateien
  • Angaben zum Messsystem
  • vorhandene Exportdateien
  • Zusatzbilder oder Übersichtsaufnahmen
  • Hinweise auf Viewer oder Softwarestand