Gerichtliche Sachverständigentätigkeit zu Bildidentifikation, forensischer Altersdiagnostik, Skelettidentifikation sowie Messbilddaten und Konvertierungen.
Die Praxis arbeitet vor allem für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Bußgeldbehörden und andere öffentliche Stellen sowie für Rechtsanwälte. Maßgeblich sind eine klare Beweisfrage, tragfähiges Material und eine fachlich begründete Auswertung. Dazu gehören die Vorprüfung des Materials, das schriftliche Gutachten und – soweit erforderlich – die mündliche Erläuterung im Termin. Die Startseite ordnet die Fachgebiete, Materialanforderungen, Unterlagen und Verfahrenswege knapp ein und führt zu den jeweils einschlägigen Unterseiten weiter.
Die sachverständige Tätigkeit beruht dabei nicht allein auf gerichtlicher Praxis, sondern auf wissenschaftlich fundierter Methodik, kontinuierlicher fachlicher Fortbildung, Publikationen und der methodisch kontrollierten Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Die Begutachtung setzt eine klare Trennung zwischen technischer Sichtbarmachung, Materialprüfung und eigentlicher fachlicher Bewertung voraus. Nicht jedes Bildmaterial ist für eine Identitätsbegutachtung geeignet, nicht jede Vergleichsaufnahme erlaubt denselben Merkmalsvergleich, und nicht jede Fragestellung trägt denselben Umfang an Aussage. Wo das Material Grenzen setzt, wird dies ausdrücklich benannt. Maßgeblich ist eine morphologische Merkmalsanalyse statt bloßer Ähnlichkeitseindrücke oder automatisierter Trefferbehauptungen. Die gutachterliche Schlussfolgerung wird daher als verbal begründete Wahrscheinlichkeitsaussage formuliert und nicht als mathematische Scheingenauigkeit.
Berücksichtigt werden Bildqualität, Perspektive, Vergleichbarkeit, Verdeckung, Vorauswahl und Aussagegrenzen. Die Bewertungsschritte werden schriftlich begründet und von einer bloßen Vorprüfung oder Eignungsprüfung klar getrennt.
Gerichtliche Sachverständigentätigkeit · Kontakt und Unterlagen
Erstanfrage
Für eine erste Anfrage sind vor allem vier Angaben hilfreich: Verfahrensart, konkrete Beweisfrage, eine knappe Übersicht zum vorhandenen Material und der Hinweis, in welcher Form dieses Material vorliegt. Relevant ist also insbesondere, ob Originaldateien, Exporte, Ausdrucke, Sequenzen, radiologische Unterlagen oder sonstige Vergleichsbefunde bereits vorhanden sind und ob bereits eine Vorauswahl, Zeugenbenennung oder Voridentifizierung erfolgt ist. Hilfreich sind außerdem ein Beweisbeschluss, ein schriftlicher Auftrag oder ein knapper Aktenauszug, soweit dies verfahrensseitig möglich ist.
So lässt sich früh klären, ob das Material die Beweisfrage trägt, welcher Umfang sachlich sinnvoll ist und ob zunächst nur eine Sichtbarmachung, eine Eignungsprüfung oder bereits eine weitergehende Begutachtung angezeigt ist.