Altersdiagnostik · Fachgebiet

Altersdiagnostik

Hier geht es um die gutachterliche Beantwortung gesetzlicher Altersfragen bei lebenden Personen.

Forensische Altersdiagnostik betrifft Verfahren, in denen aussagekräftige Dokumente fehlen oder eine gesetzliche Altersgrenze geprüft werden muss. Die Befunde werden auf diese Altersgrenze bezogen.

Typische Fälle betreffen die Volljährigkeit, andere normativ festgelegte Altersgrenzen und Verfahren, in denen Befunde zu einer Altersgrenze benötigt werden.

Rechtsgrundlage, Untersuchungsrahmen und Befunde bestimmen die Bewertung. Die Altersdiagnostik arbeitet mit dokumentierten Befunden und festgelegten Altersgrenzen.

Die Arbeit orientiert sich an den einschlägigen AGFAD-Empfehlungen; hinzu kommt die in diesem Bereich seit 2009 jährlich dokumentierte Teilnahme und Zertifizierung im AGFAD-Ringversuch.

Altersdiagnostik · Anwendungsfelder

Typische Anlässe

Altersdiagnostik betrifft Verfahren, in denen das Lebensalter rechtlich erheblich ist und vorhandene Unterlagen keine ausreichende Grundlage bieten. Dazu gehören Volljährigkeit, Strafmündigkeit, jugendstrafrechtliche Altersgruppen und weitere gesetzliche Altersgrenzen.

Typische Anlässe sind fehlende, widersprüchliche oder unzureichende Altersdokumente, behördliche oder gerichtliche Prüfungen der Volljährigkeit sowie Fragen zur Strafmündigkeit oder zu jugendstrafrechtlichen Altersgruppen. Benötigt werden die konkrete Altersgrenze und die Grundlage der geplanten Untersuchungen.

Am Anfang steht eine konkrete Beweisfrage. Früh geklärt werden Altersgrenze, Verfahren und rechtliche Grundlage der Untersuchungen.

Altersdiagnostik · Methodik

Methode

Die Altersdiagnostik ist stufenweise aufgebaut. Einzelbefunde werden in einer medizinisch-anthropologischen Gesamtbewertung zusammengeführt. Gerade Grenzfälle verlangen die Trennung von Mindestalter, wahrscheinlichstem Alter und Streubreite der Befunde.

Die Aussage zu einer Altersgrenze entsteht aus der gewichteten Bewertung körperlicher, zahnärztlicher und radiologischer Befunde. Bewertet wird die dokumentierte Reifelage bezogen auf die konkrete Schwelle.

Altersdiagnostik · Untersuchungsbausteine

Typische Untersuchungen

Welche Untersuchungen im Einzelfall in Betracht kommen, hängt von Verfahrenslage und Rechtsgrundlage ab. Typisch sind körperliche Untersuchung, zahnärztliche Untersuchung einschließlich Orthopantomogramm, radiologische Begutachtung der Hand und – bei fortgeschrittener Reife und entsprechender Fragestellung – ergänzende Befunde am Schlüsselbein. Die Aussagekraft entsteht aus der geordneten Gesamtbewertung.

Handröntgen als bildgebender Befund in der Altersdiagnostik
Handröntgen als standardisierte Grundlage der Skelettreifebeurteilung.
Orthopantomogramm als bildgebender Befund in der Altersdiagnostik
OPG zur Bewertung der Zahnentwicklung.
Schlüsselbeinbefund als ergänzender bildgebender Befund
Schlüsselbeinbefunde ergänzen die Bewertung bei höheren Altersgrenzen.

Altersdiagnostik · Bewertung und Aussagekraft

Gutachterliche Aussage

Das Gutachten bezieht die erhobenen Befunde auf die konkrete Altersgrenze. Es benennt gesicherte Ableitungen, wahrscheinliche Bewertungen und verbleibende Unsicherheit. Diese diagnostische Zurückhaltung gehört zur Methode.

Altersdiagnostik · Bedeutung im Verfahren

Praktische Bedeutung

Für Auftraggeber ist die Altersdiagnostik vor allem dann hilfreich, wenn die Altersgrenze klar benannt ist und bereits ersichtlich ist, welche Unterlagen oder Vorbefunde vorliegen. Das betrifft medizinische Dokumente, bereits angefertigte Bilder, behördliche Unterlagen und Angaben zur bisherigen Verfahrenslage.

So lässt sich früh klären, ob eine erste Einschätzung auf Aktenbasis genügt, ob eine vollständige Untersuchung in Betracht kommt oder ob einzelne Untersuchungen aus rechtlichen oder sachlichen Gründen ausscheiden.

Altersdiagnostik · Auftragsklärung

Erstanfrage

Für eine erste Prüfung reichen meist die konkrete Altersgrenze, das Verfahren und eine knappe Übersicht über vorhandene Unterlagen aus. Hilfreich sind außerdem Rechtsgrundlage, Untersuchungsrahmen und bereits vorliegende Befunde aus anderen Disziplinen.

Für den Erstkontakt genügen diese Angaben in knapper Form. Weitere Angaben stehen unter Verfahren und strukturierte Anfrage