Gerichtliche Sachverständigentätigkeit zu Bildidentifikation, forensischer Altersdiagnostik, Skelettidentifikation sowie Messbilddaten und Konvertierungen.
Die Praxis arbeitet vor allem für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Bußgeldbehörden und andere öffentliche Stellen sowie für Rechtsanwälte. Klare Beweisfrage, tragfähiges Material und fachlich begründete Auswertung bestimmen die Arbeit. Die sachverständige Darstellung bleibt für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar. Dazu gehören Materialvorprüfung, schriftliches Gutachten und bei Bedarf die mündliche Erläuterung im Termin.
Wissenschaftlich fundierte Methodik, kontinuierliche Fortbildung, Publikationen und die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls bestimmen die Arbeit.
Für eine erste Prüfung hilfreich: Verfahrensart, konkrete Beweisfrage, vorhandenes Bildmaterial, Vergleichsbilder sowie ein kurzer Sachverhalt oder Aktenauszug.
Technische Aufbereitung von Messbilddaten durch Entschlüsselung, Export und nachvollziehbare Bereitstellung in einer für die weitere Prüfung nutzbaren Form.
Die technische Umwandlung bleibt vom eigentlichen Gutachten getrennt und schafft die Grundlage für spätere fachliche Prüfung.
Die Begutachtung trennt technische Aufbereitung, Materialprüfung und fachliche Bewertung. Bildqualität, Vergleichsaufnahme und Beweisfrage bestimmen den Befund. Grundlage ist eine nachvollziehbare morphologische Merkmalsanalyse. Die Schlussfolgerung wird als verbal begründete Wahrscheinlichkeitsaussage formuliert.
Berücksichtigt werden Bildqualität, Perspektive, Vergleichbarkeit, Verdeckung, Vorauswahl und Aussagegrenzen. Die Bewertungsschritte werden schriftlich begründet; Vorprüfung, Eignungsprüfung und Gutachten bleiben getrennt.
Gerichtliche Sachverständigentätigkeit · Kontakt und Unterlagen
Erstanfrage
Für eine erste Anfrage genügen vier Angaben: Verfahrensart, konkrete Beweisfrage, knappe Materialübersicht und Dateiform oder Unterlagenform. Dazu gehören Originaldateien, Exporte, Ausdrucke, Sequenzen, radiologische Unterlagen oder sonstige Vergleichsbefunde sowie Angaben zu Vorauswahl, Zeugenbenennung oder Voridentifizierung. Beweisbeschluss, schriftlicher Auftrag oder kurzer Aktenauszug erleichtern die Zuordnung, soweit sie bereits vorliegen.
So lässt sich früh klären, welche Bearbeitung sachgerecht ist: Aufbereitung, Eignungsprüfung oder weitergehendes Gutachten.